Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG

ESG

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Mondelez International ist ein weltweit agierendes, führendes Lebensmittelunternehmen, für das die Achtung der Menschenrechte, Umweltschutz, die Einhaltung sämtlicher anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und die Beachtung strenger interner Verhaltensvorgaben ein wesentlicher Grundsatz ist. Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der deutsche Gesetzgeber Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen. Den Anforderungen des LkSG kommen wir bei Mondelez International nach.

Beschwerdeverfahren

Unser Beschwerdeverfahren zum LkSG im Rahmen des Compliance und Integrity Programs von Mondelez International garantiert eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Beschwerden zur Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten. Mit einer Beschwerde nach dem LkSG kann der Verdacht auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder schädliche Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch, die einen Bezug zu Mondelez International haben, nach Maßgabe der §§ 8 – 9 LkSG online über unsere Integrity WebLine unter www.mdlzethicspoints.com oder telefonisch über unsere Integrity HelpLine (Rufnummern verfügbar unter https://secure.ethicspoint.com/domain/media/en/gui/25906/phone.html ) gemeldet werden. Die HelpLine ist rund um die Uhr erreichbar, und es stehen Dolmetscher zur Verfügung. Die gebührenfreien Nummern und die Wählanweisungen finden Sie, indem Sie auf der Seite der Integrity WebLine das jeweilige Land auswählen.

Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird regelmäßig gemäß den Anforderungen des LkSG überprüft.

Eine Übersicht des Ablaufs des Beschwerdeverfahrens bei Mondelez International finden Sie hier

Die Verfahrensordnung von Mondelez International zum Beschwerdeverfahren gemäß § 8 Abs. 2 LkSG finden Sie hier



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